21.09.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 14/10
Vorsteuerabzug, Gemischtgenutztes Grundstück, Zuordnung, Zeitpunkt, Steuererklärung
Letzte Änderung: 21. September 2012, 12:06 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Geltendmachung der Vorsteuer und Zuordnungszeitpunkt bei einem gemischtgenutzten Grundstück:
Kann die Zuordnung eines gemischtgenutzten Grundstücks zum Unternehmen erst im Rahmen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung nach außen hin dokumentiert werden, wenn der Unternehmer zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist?
Sind die zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau (Miteigentümerin) geschlossene Dauernutzungsvereinbarung sowie die auf den Kläger ausgestellten Rechnungen objektive Beweisanzeichen für die Zuordnung zum Unternehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 14/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.4.2010 16 K 434/07
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 18 Abs 1, UStR 2000 Abschn 192 Abs 18 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger