21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 20/10
Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Totalgewinnprognose, Liebhaberei, Verjährung, Vorläufigkeitsvermerk
Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Anerkennung von Verlusten aus einem Reithallenbetrieb - eingetretene Festsetzungsverjährung: Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht und der Totalgewinnperiode bei Übergang eines gewerblichen Pachtbetriebs zum Eigentumsbetrieb? Anwendung des nach Erlass der gem. § 165 AO geänderten Bescheide zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ergangenen BFH-Urteils IV R 15/05 (BStBl II 2008, 465) auf den Streitfall? Keine eingetretene Festsetzungsverjährung, weil die Ungewissheit hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht auch nach Erwerb des Pachtgrundstücks weiter vorlag?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 20/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 27.3.2009 1 K 52/09
Normen: EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, AO § 165, AO § 171 Abs 8
Erledigt durch: Urteil vom 21.08.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung