25.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 16/10
Darlehen, Finanzplandarlehen, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten
Letzte Änderung: 25. Juni 2012, 13:14 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Finanzplandarlehen und Aufwendungen für Sicherheitsbestellungen zugunsten von Mitgesellschaftern als nachträgliche AK i.S. von § 17 EStG - 1. Wurde ein Darlehen in Höhe von 400.000 DM zum einen in der Krise der GmbH gewährt und handelt es sich zum anderen hierbei um ein Finanzplandarlehen; ist ein zeitgleich zur Rettung der GmbH getroffenes Maßnahmenbündel (Erhöhung Stammkapital und Darlehensgewährung) als Ganzes zu bewerten - 2. Wie ist eine Bürgschaftsverpflichtung gegenüber einer Bank zugunsten von Mitgesellschaftern, damit diese in die Lage versetzt wurden der GmbH ein Darlehen zu gewähren, zu beurteilen; ist der aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft resultierende Aufwand als nachträgliche AK zu berücksichtigen - 3. Handelt es sich bei dem vom FG als nachträgliche AK anerkannten Darlehen um eine - nicht zu AK führende - Zahlung auf eine Bürgschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 16/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 28.1.2010 16 K 1393/07 F EFG 2010, 859
Normen: EStG § 17 Abs 4, GmbHG § 32a
Erledigt durch: Urteil vom 07.12.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger