23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 23/10
Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Zuordnung, Unternehmensvermögen
Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Werden die Sanierungsmaßnahmen zur Erneuerung des Marktplatzes durch die Gemeinde für den Betrieb gewerblicher Art der Gemeinde erbracht und ist damit der Vorsteuerabzug möglich oder handelt es sich beim Marktplatz um eine öffentliche Straße und damit um kein Unternehmensvermögen des Betriebs gewerblicher Art?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 23/10
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 2.6.2010 6 K 519/06
Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG 1999 § 2 Abs 3 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.03.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger