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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13a · IV R 31/10

    Landwirtschaft, Feldinventar, Wahlrecht, Aktivierung, Billigkeit

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr

    Kann ein Landwirt, der in einem früheren Veranlagungszeitraum anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Überschussrechnung einen Gewinnabschlag für das Feldinventar in Anspruch genommen hatte, beim Wechsel zum Vermögensvergleich in seiner Eröffnungsbilanz von der Aktivierung des Feldinventars absehen, oder ist das Wahlrecht bereits mit der Inanspruchnahme des Gewinnabschlags verbraucht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 31/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 1.7.2010 6 K 2727/09 E

    Normen: EStG § 13a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, AO § 163, EStR R 14 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger