21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 86/05
Gewerbeverlust, Teilbetrieb, Veräußerung, Verrechnung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Können - und ggf. unter welchen Voraussetzungen - die in einem Geschäftsbereich einer Personengesellschaft entstandenen Gewerbeverluste nach dessen - marktbedingter - Veräußerung mit positiven Erträgen des verbliebenen, unverändert fortgeführten Teilbereichs gemäß § 10a GewStG verrechnet werden ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 86/05
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.6.2005 3 K 210/00 EFG 2005, 1794
Normen: GewStG § 10a
Erledigt durch: Urteil vom 07.08.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger