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  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 86/05

    Gewerbeverlust, Teilbetrieb, Veräußerung, Verrechnung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Können - und ggf. unter welchen Voraussetzungen - die in einem Geschäftsbereich einer Personengesellschaft entstandenen Gewerbeverluste nach dessen - marktbedingter - Veräußerung mit positiven Erträgen des verbliebenen, unverändert fortgeführten Teilbereichs gemäß § 10a GewStG verrechnet werden ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 86/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.6.2005 3 K 210/00 EFG 2005, 1794

    Normen: GewStG § 10a

    Erledigt durch: Urteil vom 07.08.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger