03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 · IV R 28/10
Dauerschuldzinsen, Factoring, Ware, Schuld, Erfüllungsrückstand
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Dient ein Factoring-Vertrag, bei dem der Factor sowohl das Delkredere-Risiko als auch das Inkasso bezüglich der Warenverkaufsforderungen übernommen hat, der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals? Sind Zinsaufwendungen für erhaltene Factoring-Vorauszahlungen als Dauerschuldentgelte dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, oder scheidet eine Hinzurechnung bereits deshalb aus, weil kein Schuldverhältnis zwischen der Klägerin und dem Factor bestand?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 28/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.5.2010 11 K 358/07
Normen: GewStG § 8 Nr 1, BGB § 241, HGB § 247
Erledigt durch: Urteil vom 06.06.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger