15.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 9 · C-280/10
Vorgesellschaft, Vorsteuer
Letzte Änderung: 15. April 2013, 13:02 Uhr, Aufgenommen: 10. September 2010, 10:30 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen), eingereicht am 04.06.2010, zu folgenden Fragen:
- Ist der Personenverbund der zukünftigen Gesellschafter, der vor der formellen Eintragung der Gesellschaft als Handelsgesellschaft und der steuerlichen Erfassung für die Zwecke der Mehrwertsteuer Investitionsausgaben tätigt, nach Eintragung und steuerlicher Erfassung aufgrund von Art. 9 sowie den Art. 168 und 169 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen, die für die getätigten, einer besteuerten Tätigkeit der Gesellschaft dienenden Investitionsausgaben entrichtet wurde?
- Steht eine die getätigten Investitionsausgaben belegende Rechnung, die auf die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft ausgestellt ist, dem Abzug der für die getätigten Investitionsausgaben entrichteten Vorsteuer im Sinne der ersten Vorlagefrage entgegen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-280/10
Normen: EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 168, EGRL 112/2006 Art 169
Erledigt durch: Urteil vom 01.03.2012
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen