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  • 22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 25a Abs 1 Nr 1 S 2 · XI R 15/10

    Differenzbesteuerung, Wiederverkäufer, Ersatzbeschaffung, Handel, Nachhaltigkeit

    Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Wiederverkäufer und Differenzbesteuerung:
    Erfüllt ein Unternehmer, der einen Kiosk (Tabakwaren, Zeitungen, Zeitschriften und Süßwaren), eine Annahmestelle für Lotto und Toto sowie eine Reiseagentur betreibt und im Rahmen von Ersatzbeschaffungen einem Autohaus regelmäßig Kraftfahrzeuge in Zahlung gibt, die dem Unternehmensvermögen zugeordnet waren, den Tatbestand des gewerbsmäßigen Handels?
    Ist er somit Wiederverkäufer und kann er auf die PKW-Verkäufe die Differenzbesteuerung anwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 15/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.5.2010 15 K 4411/06 U

    Normen: UStG 1999 § 25a Abs 1 Nr 1 S 2, EWGRL 388/77 Art 26a Teil A Buchst e, UStR 2000 Abschn 276a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung