21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 8/10
Vorsteuerabzug, Betrieb gewerblicher Art, Vermögensverwaltung, Konzession, Versorgung
Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:03 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Vorsteuerabzug und Betrieb gewerblicher Art:
Begründet eine 20-kV-Elektroleitung und die Überlassung an einen Energieversorger einen Betrieb gewerblicher Art bzw. kann sie einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (Wasser- und Wärmeversorgung) zugeordnet werden?
Revision des Finanzamts: Liegen Einnahmen aus Konzessionen für ein eingeräumtes Recht zur Nutzung gemeindlicher Straßen und Wege für Versorgungszwecke vor, die dem steuerfreien vermögensverwaltenden Bereich der Stadt zugeordnet werden können und somit den Vorsteuerabzug ausschließen?
Revision der Klägerin: Besteht ein konkreter Zusammenhang zwischen der Investition in die 20-kV-Elektroleitung und den Ausgangsumsätzen des bestehenden Betriebs gewerblicher Art? War die wirtschaftliche Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Errichtung schon gegeben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 8/10
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 16.3.2010 3 K 2115/05
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 3, KStG § 4, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 14.03.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung