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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 2 · IX R 19/10

    Verbilligte Überlassung, Mietverhältnis, Angehörige, Sonderabschreibung, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:37 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr

    Verbilligte Wohnungsüberlassung an Sohn / Gewährung von Sonderabschreibung gem. § 7h EStG aufgrund von Treu und Glauben - 1. Ist bei einer verbilligten Überlassung anhand einer Überschussprognose zu ermitteln, ob aus dem konkreten Mietverhältnis ein Einnahmeüberschuss erzielt werden kann - Sind dabei alle zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses bekannten Umstände (u.a. Mehrfamilienhaus unvollständig fertig gestellt, öffentliche Bauarbeiten) heranzuziehen; Divergenz zu BFH-Urteil vom 5.11.2002 IX R 48/01 (BStBl 2003 II, S. 646) - 2. Kann die Sonderabschreibung nach § 7h EStG aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben erfolgen, obwohl die Voraussetzungen dieser Vorschrift (Objekt befindet sich -unstreitig- nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsbereich) objektiv nicht vorliegen. - Rechtfertigen die schriftlichen Äußerungen des Finanzamts (erkennbar, dass keine verbindliche Auskunft vorliegt, Verweis auf gesetzliche Vorgaben) eine Bindung nach Treu und Glauben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 19/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 23.9.2009 1 K 2923/07

    Normen: EStG § 21 Abs 2, EStG § 9, EStG § 7h Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 09.11.2010 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger