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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 2 · IV R 80/05

    Einkünfteerzielungsabsicht, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Gewerbeverlust

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Einkünfteerzielungsabsicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die als Hilfsgesellschaft zur Vorbereitung eines geschlossenen Immobilienfonds dienen sollte, einkunftsartbezogen zu beurteilen oder das Anstreben eines saldierten (Gesamt-)Gewinns aus mehreren nacheinander verwirklichten Einkunftsarten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, später Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ausreichend, um für jede einzelne Einkunftsart als Gewinnerzielungsabsicht zu wirken ? Wie erfolgt die Beurteilung, wenn es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gekommen ist ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 80/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 6.4.2005 6 K 6386/00 EFG 2005, 1684

    Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 2, EStG § 21, GewStG § 2 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger