21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · HGB § 255 Abs 4 · IV R 79/05
Betriebsaufspaltung, Sachliche Verflechtung, Geschäftswert, Miteigentum, Wirtschaftliches Eigentum
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Sachliche Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung:
Reicht die Verpachtung eines durch ein Einzelunternehmen entgeltlich in eine GbR eingebrachten Geschäftswerts an eine GmbH für die Annahme einer sachlichen Verflechtung aus ? Ist Voraussetzung dafür, dass die GbR als Besitzunternehmen über geschäftswertbildende Faktoren verfügt bzw. geht anderenfalls der Geschäftswert zwingend auf das Betriebsunternehmen über, was eine Verpachtung durch die GbR unmöglich macht ?
2. Ist bei Bauten, die im eigenen Interesse für eigene betriebliche Zwecke auf dem im Miteigentum des Ehegatten stehenden Grundstücks errichtet werden, vom Bestehen eines gesetzlichen Wertausgleichsanspruchs mit der Folge auszugehen, dass der Unternehmer wirtschaftlicher Eigentümer auch der nicht in seinem zivilrechtlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ist, wenn dieser Ausgleichsanspruch nicht aufgrund eindeutiger und klarer Vereinbarungen zwischen den Eheleuten abbedungen wird ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 79/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.5.2005 10 K 1833/00 EFG 2005, 1273
Normen: HGB § 255 Abs 4, BGB § 951, BGB § 812
Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger