20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · IV R 27/10
Rücklage, Betriebsverpachtung, Landwirtschaft, Offenbare Unrichtigkeit, Prüfungsbericht
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2010, 12:12 Uhr
Kann ein Landwirt eine Rücklage nach § 7g EStG für die Anschaffung eines Traktors bilden, wenn er seinen Betrieb anschließend im Wege einer sogenannten "Eisernen Verpachtung" zur Vorbereitung der Hofübergabe an seinen Sohn verpachtet und der Sohn die Anschaffung tatsächlich vornimmt? Unterläuft dem Finanzamt eine offenbare Unrichtigkeit, wenn es den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, ohne einen vorliegenden Betriebsprüfungsbericht auszuwerten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 27/10
Vorinstanz: Finanzgericht München 18.5.2010 1 K 487/07
Normen: EStG § 7g Abs 3, EStG § 13, AO § 129, BGB § 582a
Erledigt durch: Beschluss vom 25.09.2014 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger