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  • 21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26a · III R 40/10

    Getrennte Veranlagung, Gestaltungsmissbrauch, Konkurs, Steuererstattung, Vorauszahlung

    Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr

    Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch?
    (Im Streitfall hat die Klägerin den Antrag mehr als 10 Jahre nach Ablauf der Veranlagungszeiträume gestellt, nachdem über den Nachlass ihres verstorbenen Ehemanns das Nachlasskonkursverfahren eröffnet wurde. Die getrennte Veranlagung würde wegen der vom verstorbenen Ehemann entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen, die hälftig zu ihren Gunsten auf die festzusetzende Einkommensteuer anzurechnen wären, zu beträchtlichen Steuererstattungen führen, während die höheren Nachzahlungen beim Ehemann wegen des abgeschlossenen Nachlasskonkursverfahrens nicht mehr beigetrieben werden könnten.)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 40/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 6.5.2010 3 K 839/09

    Normen: EStG § 26a, AO § 42

    Erledigt durch: Urteil vom 30.08.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger