26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · SozSichAbk YUG Art 28 Abs 1 · III R 33/10
Kindergeld, Jugoslawien, Arbeitnehmer, Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung
Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2010, 10:59 Uhr
Ist für den Anspruch auf Kindergeld nach Art. 28 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit Voraussetzung, dass der Beschäftigte in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen muss? Bindet die Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung mit der Folge, dass im Falle einer Klage der strittige Sachverhalt auch nur bis zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung überprüft werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 33/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.12.2009 7 K 248/04
Normen: SozSichAbk YUG Art 28 Abs 1, EStG § 70, FGO § 101
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 61/10
Rechtsmittelführer: Verwaltung