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  • 21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · UmwStG 1995 § 2 Abs 1 · IV R 69/05

    Verschmelzung, Übernahmegewinn, Übertragungsstichtag

    Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erfassung des Übernahmegewinns bei einer im Zuge einer verschmelzenden Umwandlung zweier Kapitalgesellschaften neugegründeten Personengesellschaft, wenn die Verschmelzung rückwirkend zum "1.1., 00.05 Uhr" erfolgen sollte, im laufenden Jahr oder im Vorjahr (steuerlicher Übertragungsstichtag zwingend einen Tag vor handelsrechtlichem Verschmelzungszeitpunkt)? Rückwirkende Anwendung von § 4 Abs. 2 UmwStG i.d.F. vom 22.12.1999 auf die Streitjahre 1996 bis 1998? Kürzung des Übernahmegewinns um steuerfreie Investitionszulage, die eine der beteiligten GmbH`s vor der Verschmelzung erhalten hatte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 69/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.10.2004 1 K 5268/00 EFG 2005, 1153

    Normen: UmwStG 1995 § 2 Abs 1, UmwG § 17 Abs 2, UmwG § 5 Abs 1 Nr 6, UmwStG 1995 § 4 Abs 4, UmwStG 1995 § 4 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.04.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung