21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 2a · IV R 68/05
Passivierungsaufschub, Haftungslose Verbindlichkeiten, Einnahme
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Abweichend von der Gleichbehandlungsklausel im Gesellschaftsvertrag vorgenommene Verteilung der im Wirtschaftsjahr entstandenen Verluste auf die Kommanditisten:
Streitig ist, ob § 5 Abs. 2a EStG nur auf Verpflichtungen anzuwenden ist, die zur Finanzierung laufender Aufwendungen, nicht jedoch zur Finanzierung aktivierungspflichtiger Wirtschaftsgüter ( im Streitfall: Beteiligung an einer Personengesellschaft ) eingegangen wurden.
Stellen Kapitaleinzahlungen künftiger Gesellschafter Einnahmen i.S.d. § 5 Abs. 2a EStG dar mit der Folge, dass mit Eintritt jedes Gesellschafters die Rückzahlungsverpflichtungen für "haftungslose Verbindlichkeiten" eintreten und diese dann in Höhe der jeweiligen Einlage zu bilanzieren sind ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 68/05
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 9.12.2004 2 K 896/04
Normen: EStG § 5 Abs 2a
Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung