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  • 21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a · VIII R 16/10

    Lebensversicherung, Verwendung, Darlehen, Altdarlehen, Umschuldung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr

    Steuerschädliche Verwendung einer Lebensversicherung:
    Ist eine partielle Steuerschädlichkeit im Falle der Besicherung mehrerer Darlehen, von denen nur eines steuerschädlich verwendet wird, durch eine Lebensversicherung möglich?
    Ist im Falle einer Umschuldung, bei der die neue Darlehensvaluta die einzelnen Darlehensvaluten der umgeschuldeten Darlehen (mehrere Altverträge) übersteigt, von einer partiellen Steuerschädlichkeit aufgrund einer Aufteilungsmöglichkeit anhand der Darlehensvaluten auszugehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 16/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.12.2008 12 K 2080/05 F

    Normen: EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a, EStG § 20 Abs 1 Nr 6

    Erledigt durch: Urteil vom 29.05.2012, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger