25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 2 · IV R 21/10
Beteiligung, Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten, Durchgangserwerb
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr
Sind die Anschaffungskosten einer Beteiligung an einer Personengesellschaft nach dem zivilrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils stets nach dem Durchschnittswert zu ermitteln, oder ist im Streitfall hinsichtlich eines erworbenen und alsbald an die Mitgesellschafter weitergereichten Teilanteils ein Durchgangserwerb anzunehmen, der die direkte Zuordnung der auf diesen Teilanteil entfallenden Anschaffungskosten im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise erfordert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 21/10
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 24.3.2010 13 K 2850/07
Normen: EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger