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  • 24.04.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 3 S 2 · IV R 19/10

    Schifffahrt, Tonnagebesteuerung, Sonderbetriebseinnahme, Gewinnermittlung

    Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr

    Sind vor der Indienststellung des Schiffes an die Gesellschafter geleistete Sondervergütungen einer Ein-Schiffs-KG, die zur Tonnagebesteuerung optiert hat, nach § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommen, oder sind sie steuerpflichtig, da sie nicht aus dem Betrieb des Handelsschiffs im internationalen Verkehr stammen? Durfte das FA für ein Wirtschaftsjahr, für das nicht zur Tonnagebesteuerung optiert war, erklärungsgemäß Einkünfte nach § 5a Abs. 1 EStG von Null feststellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 19/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 26.3.2010 6 K 242/09

    Normen: EStG § 5a Abs 3 S 2, EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 5a Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.02.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung