21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 1 Nr 1 · IV R 16/10
Landwirtschaft, Grundstück, Betriebsvermögen, Veräußerungsgewinn
Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2010, 10:43 Uhr
Bleibt ein im Alleineigentum der Klägerin stehendes Grundstück, das in den 1970er Jahren von ihrem Ehemann im Rahmen seines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft (Hühnerzucht) genutzt wurde, nach Einstellung des Betriebs zunächst brach lag und später einem fremden Dritten unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassen wurde, über den Tod des Ehemannes hinaus weiterhin Betriebsvermögen, so dass seine Veräußerung zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 16/10
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 16.2.2010 13 K 2820/08
Normen: EStG § 13 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger