20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 S 1 · IV R 62/05
Provision, Teilleistung, Gewinnrealisierung, Verbindlichkeitsrückstellung, Inkasso, Rechnungsabgrenzung
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Können die während eines laufenden Inkassoverfahrens auf beigetriebene Teilbeträge vereinnahmten Provisionen über die übliche Dauer des gesamten Inkassoverfahrens (im Streitfall 10 Jahre) bilanziell abgegrenzt werden, oder sind die vereinnahmten Provisionen im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahmen zu erfassen? Liegen gewinnwirksame Teilleistungen vor? Können für die bis zum Abschluss des Beitreibungsverfahrens entstehenden Kosten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 62/05
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 16.9.2005 VI 203/03 EFG 2006, 401
Normen: EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, HGB § 249 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger