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  • 22.10.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 · X R 58/09

    Gewerbesteuer, Bewirtungskosten, Nachweis, Arbeitszimmer

    Letzte Änderung: 22. Oktober 2012, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr

    Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags
    Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen:
    Genügen ordnungsgemäße Eigenbelege des Steuerpflichtigen (i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) auch für Nicht-Kleinbetragsrechnungen, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen, jedoch ohne ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird?
    Nur begrenzter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG), weil ein prägender Teil der Tätigkeit außer Haus ausgeübt wurde (Exportberatung, Vermittlung von Maschinen und Anlagen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 58/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 7.12.2009 11 K 1096/07 G

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger