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  • 26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 Abs 1 · X R 49/09

    Aussetzungszinsen, Folgebescheid, Einspruch

    Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr

    Aussetzungszinsen - Darf das FA für tatsächlich (fehlerhaft?) gemäß § 361 Abs. 2 Satz 3 i.V. mit Abs. 3 AO zu viel von der Vollziehung aufgehobene Beträge für Folgebescheide (hier. Einkommensteuerbescheide 1994 und 1996), die an die Klägerin erstattet wurden und die von der Klägerin bis zur Beendigung der Aufhebung der Vollziehung auch tatsächlich nicht vorzeitig an das FA zurückgezahlt wurden, Aussetzungszinsen gemäß § 237 Abs. 1 AO verlangen, obwohl die Einsprüche gegen die Grundlagenbescheide - bezogen auf den dortigen Streitgegenstand - jeweils in vollem Umfang Erfolg hatten, und berührt auch in diesem Fall eine etwaige Fehlerhaftigkeit der bestandskräftigen Bescheide über die jeweilige Aufhebung der Vollziehung der Folgebescheide den Zinsanspruch grundsätzlich nicht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 49/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.11.2008 12 K 2457/07 AO EFG 2009, 382

    Normen: AO § 237 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung