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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 4 · V R 60/09

    Mitgliedsbeitrag, Steuerbarkeit, Ermäßigter Steuersatz, Schweinemastbetrieb

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2010, 10:40 Uhr

    1. Sind Mitgliedsbeiträge, die eine in allen Fragen der Schweineproduktion betreuende und beratende Genossenschaft von Landwirten vereinnahmt, Entgelte für steuerbare Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999, wenn die Landwirte mit der Zahlung der Beiträge konkrete Individualinteressen verfolgen, weil die sich in Grundbeitrag, sog. Zeitaufwandsbeitrag und sog. Tiermengenbeitrag aufteilenden Einzelbeiträge nicht lediglich dazu bestimmt sind, die Genossenschaft ganz allgemein in die Lage zu versetzen, ihren satzungsgemäßen Aufgaben zu genügen?
    2. Unterliegen die auf Mastbetriebe entfallenden Mitgliedsbeiträge dem ermäßigten Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn die von der Genossenschaft erbrachte einheitliche Leistung der Beratung und Betreuung vordergründig der auf den Betrieb des Mästers abgestimmten Beratung in Fragen der Produktion und Wirtschaftlichkeit und nicht der Förderung der Tierzucht, der Prüfung von Qualität und Leistung in der Tierzucht sowie der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotentials der Schweine dient?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 60/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 6.10.2009 15 K 1318/05 U EFG 2010,272

    Normen: UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 4, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, UStR 2000 Abschn 4

    Erledigt durch: Beschluss vom 10.12.2010, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger