19.05.2011 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 20 Abs 1 · VII R 49/09
Lohnsteuerhilfeverein, Anerkennung, Rücknahme, Widerruf
Letzte Änderung: 19. Mai 2011, 12:43 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Zurücknahme der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein wegen Erwerbs der Mitgliederkartei eines anderen Lohnsteuerhilfevereins.
Scheidet eine Rücknahme der Anerkennung aus, weil der Erwerb der Mitgliederkartei erst ca. 2 Jahre nach Anerkennung vereinbart worden ist?
Ist § 9 Abs. 2 StBerG auf Lohnsteuerhilfevereine anwendbar?
Ist durch die Übernahme der Mitgliederkartei ein Firmenwert erworben worden?
Wird durch den Erwerb gegen das Kostendeckungsprinzip verstoßen?
Steht dem Widerruf der Grundsatz von Treu und Glauben sowie der Verhältnismäßigkeit entgegen?
Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lohnsteuerhilfevereinen gegenüber Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten im Hinblick auf den Erwerb eines Mandanten- bzw. Mitgliederstamms vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 49/09
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 30.9.2009 2 K 1/09 EFG 2010, 173
Normen: StBerG § 20 Abs 1, StBerG § 9 Abs 2, StBerG § 14
Erledigt durch: Beschluss vom 22.3.2011
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger