24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 6a · V R 3/10
Kraftfahrzeughandel, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerfreier Umsatz, Steuerfreiheit, Reihengeschäft, Gutgläubigkeit
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Ist bei einer "ruhenden Lieferung" in einem Reihengeschäft (Kraftfahrzeug-Handel zwischen einer deutschen und einer spanischen Firma sowie französischem Abholer) die Vertrauensschutzregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen zum Schutz des gutgläubigen Unternehmers i.S. des § 6a Abs. 4 UStG 2005 anwendbar und die Steuerfreiheit zu gewähren?
(Im Rahmen eines Reihengeschäftes wird die Lieferung der Warenbewegung zugeordnet = bewegte Lieferung; der Ort der Lieferung bestimmt sich hier nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Bei den übrigen Lieferungen handelt es sich um sog. "ruhende Lieferungen; der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 UStG.)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 3/10
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 10.11.2009 2 K 1696/2008
Normen: UStG 2005 § 6a, UStG 2005 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 2005 § 3 Abs 6 S 5
Erledigt durch: Urteil vom 11.08.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung