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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 6a · V R 3/10

    Kraftfahrzeughandel, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerfreier Umsatz, Steuerfreiheit, Reihengeschäft, Gutgläubigkeit

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr

    Ist bei einer "ruhenden Lieferung" in einem Reihengeschäft (Kraftfahrzeug-Handel zwischen einer deutschen und einer spanischen Firma sowie französischem Abholer) die Vertrauensschutzregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen zum Schutz des gutgläubigen Unternehmers i.S. des § 6a Abs. 4 UStG 2005 anwendbar und die Steuerfreiheit zu gewähren?
    (Im Rahmen eines Reihengeschäftes wird die Lieferung der Warenbewegung zugeordnet = bewegte Lieferung; der Ort der Lieferung bestimmt sich hier nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG. Bei den übrigen Lieferungen handelt es sich um sog. "ruhende Lieferungen; der Ort der Lieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 UStG.)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 3/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 10.11.2009 2 K 1696/2008

    Normen: UStG 2005 § 6a, UStG 2005 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 2005 § 3 Abs 6 S 5

    Erledigt durch: Urteil vom 11.08.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung