21.06.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · IV R 8/10
Schiff, Fonds, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Gestaltungsmissbrauch, Absetzung für Abnutzung, Nutzungsdauer
Letzte Änderung: 21. Juni 2011, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2010, 11:12 Uhr
Handelt es sich bei im Rahmen der Gründung und Platzierung eines Ein-Schiffs-Fonds in der Rechtsform einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG angefallenen Gebühren, Honoraren und Kosten um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, der in entsprechender Anwendung der BFH-Rechtsprechung zu geschlossenen Immobilienfonds zur Aktivierung der Aufwendungen als Anschaffungs(-neben)kosten des Tankschiffs führt? Ist die Nutzungsdauer des Schiffes anhand der amtlichen AfA-Tabelle zu bestimmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 8/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.12.2009 10 K 3719/05 F
Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 255 Abs 1, EStG § 7 Abs 2, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger