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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 · I R 53/01

    Mantelkauf, Verlustabzug, Sanierung, Verfassungsmäßigkeit, Zeitpunkt

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Hat eine GmbH ihren Geschäftsbetrieb nicht

    mit überwiegend neuem Betriebsvermögen

    fortgeführt, so dass kein Mantelkauf im Sinne

    des § 8 Abs.4 KStG n.F.wegen der wirtschaftlichen

    Identität vorliegt?

    Ist die zeitliche Anwendung des § 8 Abs.4 KStG n.F.

    verfassungsgemäß?

    Das Verfahren ruht bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des I. Senats in dem Verfahren I R 38/99 (Beschluss vom 25. Februar 2002).

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 53/01

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 8.2.2001 13 K 6016/00 EFG 2001, 991

    Normen: KStG § 8 Abs 4, KStG § 54 Abs 6, GG Art 3

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger