21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · IV R 51/09
Aktie, Umlaufvermögen, Anschaffungskosten, Kürzung, Überschussrechnung, Rückwirkung
Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:44 Uhr, Aufgenommen: 19. März 2010, 13:14 Uhr
Sind im Jahr 2000 geleistete Anschaffungskosten für Aktien des Umlaufvermögens im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig, oder rechtfertigt die hälftige Steuerbefreiung der im Jahr 2001 erzielten Veräußerungserlöse nach dem Halbeinkünfteverfahren als rückwirkendes Ereignis die Kürzung nach § 3c EStG a.F. bzw. nach dem mit dem StSenkG vom 23.10.2000 eingeführten § 3c Abs. 2 EStG? Liegt in der Anwendung von § 3c Abs. 2 EStG auf bereits in 2000 angefallene Betriebsausgaben eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 51/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 27.10.2009 7 K 1039/08 F EFG 2010, 393
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 3c Abs 2, EStG § 3 Nr 40, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung