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  • 23.06.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 52 Abs 15 · IV R 30/05

    Landwirtschaft, Hausgarten, Entnahme, Nutzungsänderung, Steuerbegünstigung

    Letzte Änderung: 23. Juni 2008, 12:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Steuerfreie Entnahme des Grund und Bodens nach § 52 Abs. 15 EStG: Ist Voraussetzung für die steuerfreie Entnahme des zur Wohnung gehörenden Hausgartens, dass auch nach der Entnahme noch ein Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Hausgartens mit der Wohnung fortbestehen muss?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 30/05

    Vorinstanz: Finanzgericht München 16.10.2003 5 K 4044/00 EFG 2005, 1359

    Normen: EStG § 52 Abs 15, EStG § 13

    Erledigt durch: Urteil vom 24.04.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger