21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 55/09
Dauernde Last, Versorgungsleistung, Veräußerung, Unterhalt
Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:46 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr
Anerkennung privater Versorgungsleistungen nach Veräußerung des übergebenen Vermögens: Liegen auch im Falle einer nachträglichen Veräußerung einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit und Verwendung des Erlöses zur Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten (Umschichtung) weiterhin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbare private Versorgungsleistungen vor oder handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um nicht mehr als Sonderausgaben abziehbare Unterhaltsleistungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 55/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 4.11.2009 2 K 277/07
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung