21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 45/09
Gewerbebetrieb, Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Aktiengesellschaft, Stimmrecht
Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr
Betriebsaufspaltung zwischen einer börsennotierten AG und ihrem Mehrheitsaktionär? Fehlende personelle Verflechtung, weil die Ausübung eines einheitlichen Betätigungswillens in der AG im Allgemeinen und im Besonderen bereits rechtlich ausgeschlossen ist und auch keine faktische Beherrschung vorliegt oder genügt für die Annahme einer durch das Gesellschaftsrecht vermittelten Beherrschung des Mehrheitsaktionärs seine Stimmenmehrheit?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 45/09
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.9.2009 3 K 124/08 EFG 2010, 140
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 21, AktG § 17, AktG § 112
Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger