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  • 21.07.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 45/09

    Gewerbebetrieb, Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Aktiengesellschaft, Stimmrecht

    Letzte Änderung: 21. Juli 2011, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2010, 11:48 Uhr

    Betriebsaufspaltung zwischen einer börsennotierten AG und ihrem Mehrheitsaktionär? Fehlende personelle Verflechtung, weil die Ausübung eines einheitlichen Betätigungswillens in der AG im Allgemeinen und im Besonderen bereits rechtlich ausgeschlossen ist und auch keine faktische Beherrschung vorliegt oder genügt für die Annahme einer durch das Gesellschaftsrecht vermittelten Beherrschung des Mehrheitsaktionärs seine Stimmenmehrheit?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 45/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.9.2009 3 K 124/08 EFG 2010, 140

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 21, AktG § 17, AktG § 112

    Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger