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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 19/05

    Gewerbeertrag, Kürzung, Kapitalvermögen, Grundstücksunternehmen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind bei einem Grundstücksunternehmen solche Zins- und Wertpapiererträge in die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG miteinzubeziehen, wenn diese Erträge durch Anlage von Mieteinnahmen erwirtschaftet wurden, die der Mieter nur unter Vorbehalt und Verweis auf das dazu anhängige zivilgerichtliche Verfahren gezahlt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 19/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 2.2.2005 6 K 6296/01 EFG 2005, 1954

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.09.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger