05.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EGRL 115/2001 Art 2 Buchst b · C-368/09
Vorsteuerabzug, Rechnungsmängel
Letzte Änderung: 5. Oktober 2011, 10:37 Uhr, Aufgenommen: 9. Februar 2010, 09:34 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Baranya Megyei Birosag (Ungarn), eingereicht am 14.09.2009, zu folgenden Fragen:
1. Sind die nationalen Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1 Nr. 16 der altalanos forgalmi adorol szolo 1992. evi LXXIV. törveny (Gesetz LXXIV. aus dem Jahr 1992 über die Umsatzsteuer), die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung galten, bzw. des Art. 1/E Abs. 1 der Verordnung 24/1995 (XI. 22) des Finanzministeriums mit der Regelung hinsichtlich der Angaben in der Rechnung und des Begriffs der Rechnung in Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/115/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungstellung insbesondere in dem Fall vereinbar, den Art. 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes regelt? Bei Bejahung dieser Frage:
2. Verstößt die Praxis eines Mitgliedstaats, die formale Mängel einer Rechnung, die als Grundlage für den Vorsteuerabzug dient, mit dem Verlust dieses Rechts ahndet, gegen die Art. 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 Buchst. a bzw. 22 Abs. 3 Buchst. a und b der Sechsten Richtlinie?
3. Reicht es für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus, die in Art. 22 Abs. 3 Buchst. b der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Pflichten zu erfüllen, oder sind die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug und die Anerkennung der Rechnung als wahrheitsgemäßes Dokument nur möglich, wenn sämtliche Angaben und Pflichten, die die Richtlinie 2002/115/EG vorsieht, vorhanden bzw. erfüllt sind?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-368/09
Vorinstanz: Baranya Megyei Birosag (Ungarn)
Normen: EGRL 115/2001 Art 2 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 18 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3 Buchst b
Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2010
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen