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  • 21.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 · IV R 47/09

    Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Bauvertrag, Schwebendes Geschäft, Wirtschaftsgut

    Letzte Änderung: 21. Februar 2013, 09:44 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2010, 10:10 Uhr

    Ist ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG und ist folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen, oder sind in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 47/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.9.2009 3 K 163/08

    Normen: EStG § 5a Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 29.11.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung