21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · XI R 28/09
Abweichende Steuerfestsetzung, Sachliche Billigkeit, Organschaft, Insolvenz
Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:03 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Ist beim Organträger die Umsatzsteuer für die Umsätze der Organgesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus sachlichen Billigkeitsgründen abweichend niedriger festzusetzen, wenn aufgrund des Insolvenzverfahrens die Organgesellschaft die Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuer nicht an den Organträger weiterleiten konnte?
Ergeben sich die sachliche Unbilligkeit und ein den Wertungen des UStG zuwiderlaufendes Ergebnis aus dem Zusammenspiel der insolvenzrechtlichen Regelungen und den Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 28/09
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 8.9.2009 14 K 254/04
Normen: AO § 163, UStG 1999 § 2 Abs 2 Nr 2, InsO § 21 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.03.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger