21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 2 · IV R 43/09
Pensionsrückstellung, Pensionsverpflichtung, Beitritt, Freistellung, Wirtschaftsgut
Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:03 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Hat der Pensionsverpflichtete im Falle des entgeltlichen Beitritts eines Dritten in die Pensionsverpflichtung auch dann weiterhin eine Pensionsrückstellung zu passivieren, wenn im Innenverhältnis eine Erfüllungsübernahme vereinbart und die Inanspruchnahme des Arbeitgebers bei wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Schuldbeitretenden nicht wahrscheinlich ist? Ist der gegen den Dritten gerichtete Freistellungsanspruch ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 43/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 19.8.2009 11 K 2899/06 F EFG 2009, 1922
Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 6a, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 2, HGB § 253 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.04.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung