24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 2 · IV R 36/09
Vermietung, Gewerblicher Grundstückshandel, Betriebsaufgabe
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr
Wurde der gewerbliche Grundstückshandel auch ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung dadurch eingestellt, dass keine Verkaufsbemühungen oder Vermarktungshandlungen hinsichtlich des nur teilweise fertig gestellten Gebäudes mehr erfolgt sind und die bereits fertig gestellten Wohneinheiten vermietet wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 36/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.7.2008 9 K 3116/06
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger