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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 2 · IV R 36/09

    Vermietung, Gewerblicher Grundstückshandel, Betriebsaufgabe

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2009, 11:32 Uhr

    Wurde der gewerbliche Grundstückshandel auch ohne ausdrückliche Aufgabeerklärung dadurch eingestellt, dass keine Verkaufsbemühungen oder Vermarktungshandlungen hinsichtlich des nur teilweise fertig gestellten Gebäudes mehr erfolgt sind und die bereits fertig gestellten Wohneinheiten vermietet wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 36/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.7.2008 9 K 3116/06

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 21 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger