21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1a · X R 46/09
Spende, Stiftung, Abfluss, Erblasser
Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:26 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
Ist die Zuwendung in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung im Sterbejahr bei der Einkommensteuerveranlagung der Erblasserin noch als Sonderausgabe zu berücksichtigen? Handelt es sich um eine von der Erblasserin noch zu Lebzeiten freiwillig veranlasste Zuwendung aus ihrem Vermögen oder erfolgte der Abfluss erst nach dem Tode durch Antritt des Erbes? Anwendung der Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 46/09
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.9.2009 3 K 242/08
Normen: EStG § 10b Abs 1a, EStG § 11, BGB § 84, BGB § 1922
Erledigt durch: Urteil vom 16.02.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger