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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 4 · X R 43/09

    Sonderausgabe, Höchstbetrag, Vorsorgeaufwendungen, Krankenversicherung, Ehegatten

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr

    Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 EStG auf Krankenversicherungsbeiträge des nicht erwerbstätigen Ehegatten: Steht der selbst nicht erwerbstätigen Ehefrau eines Arbeitnehmers, die aufgrund eines eigenen Vertrags privat krankenversichert ist, der große Höchstbetrag von 2.400 € zu oder kommt nur der verminderte Abzugsbetrag von 1.500 € zur Anwendung, wenn für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung Leistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG (steuerfreie Zuschusszahlungen des Arbeitgebers des Ehemannes) erbracht werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 43/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 27.8.2009 14 K 61/08 E

    Normen: EStG § 10 Abs 4, EStG § 3 Nr 62, SGB 5 § 10, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger