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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 · IX R 19/09

    Treuhandvertrag, Untertreuhandverhältnis, Wirtschaftliches Eigentum, Wesentliche Beteiligung, Ehegatten

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:21 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer Unterbeteiligung - Ist die unter Ehegatten hinsichtlich der wesentlichen Beteiligung der Ehefrau an einer Kapitalgesellschaft (49,70%) vereinbarte treuhänderische Unterbeteiligung des Ehemannes (24,85%) steuerlich nicht anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich unwirksam ist (fehlende Beurkundung), obwohl die Ehefrau bei gleicher Gelegenheit vor dem Notar eine andere, zivilrechtlich wirksame Treuhandvereinbarung mit einem Dritten geschlossen hat, und die tatsächliche Durchführung nur vorgetragen, aber nicht nachgewiesen worden ist - Inkonsequenz der bisherigen BFH-Rechtsprechung in Bezug auf das wirtschaftliche Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem zivilrechtlich nichtigen Vertrag (2. Rechtsgang; zum 1. Rechtsgang s. BFH-Urteil vom 22. 7. 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 19/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 1.4.2009 10 K 2898/08

    Normen: EStG § 17 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, GmbHG § 15 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger