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  • 21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3a Abs 1 · V R 36/09

    Leistungsaustausch, Schadensersatz, Entschädigung, Regelsteuersatz

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:19 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr

    1. Unterliegen die Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Flugtickets, sog. unflown revenue, mit dem Regelsteuersatz der Umsatzbesteuerung, wenn ein Lufttransportunternehmen Flugtickets, die zu ermäßigten Konditionen bis 30 Minuten vor Abflug ein Recht auf Beförderung für einen bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit beinhalten und weder zum Rücktritt noch zur kostenlosen Umbuchung berechtigen, verkauft?
    2. Scheidet die Annahme nicht steuerbarer Entschädigungszahlungen aus, weil der Fluggast nicht nur für die Beförderung, sondern für eine Leistung besonderer Art, die Bereitstellung von Personal und Flugzeug zu dem gewünschten Termin sowie das Vorhalten eines Platzes bis 30 Minuten vor Abflug, mithin für neben der Beförderung weitere gleichwertige Leistungen gezahlt hat?
    3. Unterliegen der Umsatzsteuer sowohl die Einnahmen aus den nicht in Anspruch genommenen Tickets im Zusammenhang mit den Inlandsflügen wie auch den Auslandsflügen gemäß § 3a Abs. 1 UStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 36/09

    Vorinstanz: Finanzgericht München 25.6.2009 14 K 95/06

    Normen: UStG 1993 § 3a Abs 1, UStG 1999 § 3a Abs 1, EWGRL 388/77 Art 2

    Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger