21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · FGO § 68 · IV R 32/09
Klagebegehren, Feststellungsbescheid, Änderung, Gegenstand des Verfahrens, Nachträgliche Einkünfte, Gewinnermittlung
Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:48 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr
1. Schließt die Anfechtung des Veräußerungsgewinns einer gewerblichen GbR auch die laufenden Einkünfte ein, so dass ein während des Klageverfahrens ergangener Änderungsbescheid, mit dem der Veräußerungsgewinn antragsgemäß aufgehoben, aber gleichzeitig der laufende Verlust gestrichen wird, gemäß § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens wird und nicht zur Erledigung der Hauptsache führt?
2. Nach welcher Gewinnermittlungsart sind nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu ermitteln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 32/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 24.4.2008 6 K 1864/04 EFG 2009, 1772
Normen: FGO § 68, FGO § 65 Abs 1, AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 15, EStG § 4
Erledigt durch: Urteil vom 23.02.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger