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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 69/09

    Kinderfreibetrag, Grenzbetrag, Veräußerungsgewinn, Einkünfteermittlung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2009, 12:15 Uhr

    Überschrittener Grenzbetrag: Ist wegen der Bindung an die ertragsteuerliche Einkünfte-/Gewinnermittlung ein im laufenden Veranlagungszeitraum zu erfassender, nach den vertraglichen Regelungen aber erst am 31.12. des folgenden Jahres zugeflossener Veräußerungsgewinn aus gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Grenzbetragsberechnung zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 69/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.8.2009 10 K 1180/06

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 6, EStG § 2 Abs 2, EStG § 16

    Erledigt durch: Urteil vom 22.12.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger