21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 4a · IV R 52/04
Drohverlustrückstellung, Verbindlichkeitsrückstellung, Verfassung, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Stellen Rückstellungen eines Kraftfahrzeughändlers für Rückkaufverpflichtungen, die im Rahmen des Neuwagenverkaufs an Leasingunternehmen und Autovermietungsunternehmen vereinbart worden sind (sog. Buy-Back-Verträge), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dar? Ist das in § 5 Abs. 4a EStG normierte Verbot der Passivierung drohender Verluste und die daraus resultierende unterschiedliche Behandlung von Drohverlustrückstellungen einerseits und Verbindlichkeitsrückstellungen andererseits --für die das Passivierungsverbot nicht gilt-- verfassungswidrig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 52/04
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 26.8.2004 1 K 99/04 (1) EFG 2004, 1588
Normen: EStG § 5 Abs 4a, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger