20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 179 · IV R 46/04
Bekanntgabe, Feststellungsbescheid, Gesellschafterwechsel, Empfangsvollmacht, Wirksamkeit, Sonderabschreibung, Fördergebiet
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Wirksame Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides nach Gesellschafterwechsel: Sind nach einem vollständigem Gesellschafterwechsel im Wege der Einzelrechtsnachfolge die neuen Gesellschafter Bekanntgabeempfänger des Feststellungsbescheides für einen Zeitraum, der vor dem Gesellschafterwechsel liegt? Können die neuen Gesellschafter eine bestehende Empfangsbevollmächtigung für ein zurückliegendes Jahr wirksam widerrufen? 2. Inanspruchnahme von Sonderabschreibung nach § 4 FördG: Sperrt die durch die Altgesellschafter einer GbR nach ihrem gesamten Ausscheiden (abredewidrig) beantragte und gewährte Sonderabschreibung für 1995 (= Jahr vor dem Gesellschafterwechsel) die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für 1997 für die neuen Gesellschafter?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 46/04
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 27.2.2002 IV 1311/00 EFG 2003, 372
Normen: AO § 179, AO § 183, AO § 125 Abs 1, AO § 122, FöGbG § 4
Erledigt durch: Beschluss vom 24.11.2016 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger