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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 357 Abs 1 · IV R 35/04

    Rechtsmitteleinlegung, Einspruchsrücknahme, Auslegung, Willenserklärung

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Auslegung eines eingelegten Rechtsmittels: Ist ein Einspruchsschreiben eines fachkundigen Bevollmächtigten (Steuerberater) mit dem ausdrücklich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt wird, ohne eine Begründung oder einen dies bezüglichen Antrag zu stellen, das aber in einem weiteren Absatz einen Erlassantrag der Kirchensteuer enthält, in Bezug auf den Umfang des Einspruchsbegehrens auslegungsfähig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 35/04

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 1.7.2004 5 K 100/03 EFG 2004, 1743

    Normen: AO § 357 Abs 1, AO § 357 Abs 3, AO § 362 Abs 1, BGB § 133

    Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger