24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 11 Abs 5 · IX R 35/09
Fehler, Fehlerberichtigung
Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:22 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr
Fehlerbeseitigende Neufestsetzung der Eigenheimzulage - Auslegung des Begriffs "Bekanntwerden eines Fehlers" i.S. von § 11 Abs. 5 EigZulG - Setzt das "Bekanntwerden eines Fehlers" i.S. von § 11 Abs. 5 EigZulG die positive Kenntnis der Finanzbehörde im konkreten Einzelfall voraus oder reicht die abstrakte Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Eigenheimzulagenfestsetzung aufgrund der Veröffentlichung einer BFH-Entscheidung aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 35/09
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 2.7.2009 11 K 2388/08 EZ
Normen: EigZulG § 11 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger