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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 11 Abs 5 · IX R 35/09

    Fehler, Fehlerberichtigung

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:22 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr

    Fehlerbeseitigende Neufestsetzung der Eigenheimzulage - Auslegung des Begriffs "Bekanntwerden eines Fehlers" i.S. von § 11 Abs. 5 EigZulG - Setzt das "Bekanntwerden eines Fehlers" i.S. von § 11 Abs. 5 EigZulG die positive Kenntnis der Finanzbehörde im konkreten Einzelfall voraus oder reicht die abstrakte Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Eigenheimzulagenfestsetzung aufgrund der Veröffentlichung einer BFH-Entscheidung aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 35/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 2.7.2009 11 K 2388/08 EZ

    Normen: EigZulG § 11 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 11.05.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger